Der Verband „Pannagh“ kritisiert das Urteil des Obersten Gerichtshofes, das 4 seiner Mitglieder verurteilt, als„politisch und widersprüchlich“

  • Es sind schwierige Zeiten für die spanischen Anhänger des Cannabis. Nachdem im vergangenen März die Mitglieder des baskischen Vereins „Pannagh“ vom Landgericht Biskaya freigesprochen wurden, wurden sie nun wegen Gefährdung der allgemeinen Volksgesundheit verurteilt. Der Oberste Gerichtshof hat eine Revision gegen das vorherige Urteil des Landesgerichtes eingereicht, und fordert jetzt Freiheitsstrafen für den Präsidenten des Verbandes, die Sekretärin und zwei der Teilhaber. „Pannagh“ klagt an, dass das Urteil „voller Fehler und offensichtlichen Widersprüchen“ ist. Des Weiteren ermutigen sie zur Fortführung des Kampfes gegen die aktuelle Politik in Bezug auf Cannabis in Spanien. #YoSoyPannagh.

„Wir von Pannagh ermutigen alle zum Kampf gegen die derzeitige Drogenpolitik der Regierung, damit sich die aktuelle ungerechte Situation ändern kann. Wie seit unserer Gründung im Jahre 2003 möchten wir weiterhin die vielversprechende Diskussion über die Regulierung von Cannabis, die in vielen Teilen der Welt geführt wird, antreiben." Mit diesem Satz beenden die Verantwortlichen des Vereins der Cannabis-Konsumenten "Pannagh" ihre Mitteilung ,die sie nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes veröffentlichten. Dieser war in Revision gegen das Urteil des Landesgerichtes von Biskaya gegangen, wo die Betroffenen von der Anklage des Rauschgifthandels, weil sie Marihuana für ihre Mitglieder angepflanzt haben, freigesprochen worden waren.

Das Urteil, das diese Woche veröffentlicht wurde, hat verhängnisvolle Folgen für einige Mitglieder dieses wegweisenden spanischen Vereins aus Bilbao, der sehr bedeutend für den Cannabis-Anhänger in Spanien ist. Der Präsident und die Sekretärin stehen einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 8 Monate gegenüber, und zwei der Teilhaber müssen für 6 Monate in Haft. Auf der anderen Seite, und ohne sich vom vorherigen Urteil beeinflussen zu lassen, haben die Richter eine Strafe in Höhe von 250.000 Euros für den Präsidenten und die Sekretärin ausgesprochen. Der Kassenwart wurde wegen einem Versäumnis des Gerichtes freigesprochen.

Nach der Meinung von „Pannagh" handelt es sich um „ein politisches Urteil, das dazu dient den Cannabis-Verband wehrlos zu machen. Welches außerdem auf einer komplett verfälschten und altmodischen Sicht der sozialen Realität des Cannabis in Spanien basiert". Der Förderverband der Vereine des Cannabis und andere Organisationen unterstützen die verurteilten Mitglieder und rufen auf das ungerechte Urteil auf Twitter unter dem hashtag #YoSoyPannagh anzusprechen und zu verbreiten.

Mañana no conseguiremos ser TT !!! #MentirasMasUsadas pic.twitter.com/B6rSkX0yN1

- FAC (@FederacionFAC) diciembre 29, 2015

So endet die letzte gesetzliche Auseinandersetzung des Vorstands des Vereins für den Cannabis aus Bilbao, seit die Justiz sie gezwungen hat die Aktivität des Vereins vor vier Jahren einzustellen. Im November 2011 stürmte die Polizei den Hauptsitz des Vereins und verhaftete fünf ihrer Mitglieder, unter ihnen den Präsidenten, Martín Barriuso.

Das war nicht das erste Mal, dass der Verein solch einen Rückschlag erleben musste. Im Jahre 2005 wurden vier Mitglieder verhaftet und deren Marihuana-Anbau beschlagnahmt. Wobei diese Anklage fallen gelassen und die Pflanzen zurückgegeben wurden.

Die Situation in 2011 ging leider nicht so glimpflich aus. Neben Barriuso wurden auch der Kassenwart und die Sekretärin wegen Drogenhandels angeklagt. Die Staatsanwaltschaft forderte 4 Jahre und 6 Monate Gefängnis für jeden. Außerdem wurde eine zusätzliche Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten wegen Mitgliedschaft einer kriminellen Organisation in Betracht gezogen.

Nach einem langen Prozess, fand im vergangenen März endlich die voraussichtlich endgültige Anhörung statt. Das Landgericht Biskaya sprach schlussendlich den Verein frei von allen Anklagepunkten nachdem sie sich dazu geeinigt hatten, dass „Pannagh" die Bedingungen erfüllen um mit ihrer Aktivität als Verein für Cannabis Konsumenten fortführen zu können.

 „Es wurden keine Beweise für Drogenhandel weder Absicht zur Verbreitung, Begünstigung, Beschaffung oder Anregung zum Konsum an Dritte gefunden. Es besteht keine Gefährdung der allgemeinen Volksgesundheit", erklärt Barriuso Dinafem nachdem er vom Freispruch erfahren hat. Aber die guten Neuigkeiten hielten nicht lange: die Staatsanwaltschaft präsentierte kurz darauf eine Revision, die der Oberste Gerichtshof teilweise in Betracht gezogen hat.

Der Verein der Cannabis Konsumenten kritisiert die Beweisführung des neuen Urteils als „voll mit Fehlern und offensichtlichen Widersprüchen". Außerdem behaupten sie, dass grundlegende Daten fehlen, die der Verteidigung zugutegekommen wären".

 

„Pannagh" argumentiert, dass obwohl ihre Aktivität mit dem Urteil in Biskaya in 2006 und in Álava in 2012 als strafrechtlich irrelevant angesehen wurde; dass das Urteil besagt die Angeklagten hätten aus „der unbegründeten Hoffnung gehandelt, dass ihr Verhalten toleriert werden könnte, weil irgendwelche Gerichte dieses als strafrechtlich irrelevant ansehen könnten". Allerdings hatten „ die Verurteilten nicht die ‚unbegründete Hoffnung', sondern basierten sich auf Präzedenzfälle und waren sich sicher, dass ihr Verhalten nicht strafbar ist."

Es wird auch behauptet, dass es „Verschleierung der eigentlichen Absicht des Vereins" und „Gleichgültigkeit" in Betracht auf die mögliche Illegalität der Aktivität gibt. Dadurch wurden die Initiativen, die zum Schutz von „Pannagh" bei einigen Institutionen (dem baskischen Verfassungsschutz und dem baskischen Parlament) eingereicht wurden, ignoriert; obwohl diese sogar zur Einrichtung eines parlamentarischen Referats führten. „'Pannagh' ist eine historischer Verband, der seit Anfang an maximale Transparenz bewiesen hat; der im stetigen Kampf und als gutes Beispiel für hunderte andere Verein vorangeht; im Baskenland genauso wie auf staatlicher und internationaler Ebene. Die Regelung dieser Verbände im Baskenland wird im zukünftigen Betäubungsmittelgesetz verankert werden. Während die Aktivisten, die an diesem Fortschritt beteiligt sind, durch Urteile wie diese niedergemetzelt werden", behaupten die Mitglieder der „Eusfac" (Verein der Cannabis Konsumenten des Baskenlandes).

Auf der anderen Seite wird behauptet, dass neue Beweise benutzt wurden, die vorher nicht von beiden Seiten bestätigt wurden. Und das Urteil basiert auf „mutmaßlichen Absichten", die nicht wie vom Gesetz vorgesehen, mit den Betroffenen vor der Urteilssprechung geklärt wurden.

Das Ergebnis ist ähnlich und stimmt mit den vorherigen Gutachten der Vereine überein. Dadurch werden Verbände der Cannabis Konsumenten, wie „Ebers" oder der katalanische Verein „Three Monkeys" als kriminell etikettiert. Die Strafkammer besagt, dass das Wirken und die Struktur dieser Vereine die gesetzlich festgelegten Grenzen des Konsums überschritten und damit eine Gefahr für die allgemeine Volksgesundheit darstellten.

„Pannagh" sagt, dass dieser Text fast identisch zu dem seiner Vorgänger ist: „Das neue Urteil gibt fast wortwörtlich den Inhalt des vorherigen Urteils gegen die Vereine „Ebers" und „Three Monkeys" wieder". Es geht sogar so weit, dass „die Verurteilten beschuldigt werden Dinge getan zu haben, die in der Verordnung von 'Pannagh' stehen, wobei sie sich in Wirklichkeit auf die anderen beziehen", sagen sie

....Y no te olvides de @Pannagh !!! #FreePannagh #Regulación20D #SiembraElCambio #YoUsoCannabis pic.twitter.com/7jFa8tBqQa

- FAC (@FederacionFAC) noviembre 27, 2015

Viele der Anschuldigungen des Urteils widersprechen außerdem denen des Landgerichtes, erklärt der Verein. Wo vorher die Rede von „einer Kontrolle bei der Übergabe der Substanzen und der Personen, an die diese verteilt wurden" war, spricht man heute von „einem Fehlen der Kontrolle". Ebenso verwandelten sich die Mitglieder, die „die Aktivität zum privaten Anbau" akzeptieren zu „einer Gruppe von Personen, die organisiert, verwaltet, versorgt, verteilt und kultiviert und bieten ihren Service vielen und wahllos ausgesuchten Konsumenten an".

Die Verurteilten wollen eine Nichtigkeitsklage beim Obersten Gerichtshof und eine Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht einreichen. Sie sagen, dass „ihr Recht auf Unschuldsvermutung verletzt wurde und die Strafen im Verhältnis zu hoch ausgefallen sind". Sie überlegen sogar an den Obersten Gerichtshof der Menschenrechte in Straßburg zu appellieren. Die Mitglieder von „Pannagh" werden in den nächsten Tagen eine Pressekonferenz abhalten, in der sie das Urteil bewerten und zukünftige Initiativen gegen die erfahrene Ungerechtigkeit vortragen werden.

„Der Verein ‚Pannagh' klagt an, dass mehrere Arbeiter wegen Aktivitäten bestraft wurden, die wie im Prozess bewiesen und im Urteil zusammengefasst, genauso von allen Mitgliedern des Vereins verantwortet werden, so wie es in der Verordnung und in der Versammlung beschlossen wurde". Der Verein will sich weder abschrecken lassen noch das Handtuch werfen; weil es für sie eindeutig ein „politisches Urteil ist, das die Cannabis Konsumenten im spanischen Staat wehrlos machen will."

31/12/2015

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