Die Polizei schließt in Donostia mit über tausend Mitgliedern einen der größten Cannabis-Clubs in Spanien

  • Tausende Cannabis-User aus Donostia (Spanien) werden sich an den Schwarzmarkt wenden müssen (mit den Konsequenzen, die damit einhergehen), nachdem letzte Woche in der Hauptstadt der Provinz Gipuzkoa der Cannabis-Club Strain Hunters geschlossen wurde. In diesem Ort befand sich einer der größten Cannabis-Clubs in Spanien, gegen den wegen eines möglichen Verbrechens gegen die öffentliche Gesundheit ermittelt wird. Die Ertzaintza (die Autonomiepolizei der autonomen Gemeinschaft Baskenland) führte die Schließungsanordnung aus, die vergangenen Dienstag vom Amtsgericht Nummer 4 ausgestellt wurde, nachdem in einer Razzia vier Kilo Marihuana sowie Bargeld, Computer und verschiedene Dokumente sichergestellt wurden.  

Paradoxerweise handelt es sich um dieselbe Menge an Marihuana, die die baskische Polizei schon vor einigen Monaten in einer vorherigen Durchsuchung sichergestellt hatte. Die Verantwortlichen des Clubs begründen dies wie folgt: Der gefundene Hanf sei die erforderliche Mindestmenge an Gras, die benötigt werde, um den autorisierten Betrieb unter den Mitgliedern sicherzustellen. Sowohl der Präsident der Vereinigung, dessen Privatadresse ebenfalls durchsucht wurde, als auch der Sekretär und der Schatzmeister werden in der aktuellen Untersuchung angeklagt, wobei die genaue Anklage allerdings unter das Untersuchungsgeheimnis fällt. 

Die Geschäftsstelle von Strain Hunters, Eigentum der bekannten holländischen Samenbank Green House, wurde vor fast zwei Jahren eröffnet, kurz bevor das Gesetz in Kraft trat, dass die Lage der Cannabis-Clubs regelt und das von dem donostischen Stadtrat einstimmig genehmigt wurde und auch jetzt die Unterstützung des obersten baskischen Gerichts (TSJPV) erhält. Der Club liegt in der Straße Miguel Imaz Nr. 2, genau gegenüber der Playa de la Zurriola und Mitten im angesagten Stadtviertel Gros und hat sich in kurzer Zeit zu einem der IN-Lokale der Stadt geworden, da es auch eine Bar und ein Restaurant besaß. 

In der Tat erhielt der Club seine Lizenz als Gastronomiebetrieb, denn als diese Cannabis-Clubs eröffneten, gab es noch kein entsprechendes Gesetz zur Regelung. Heutzutage ist diese Vereinigung sehr wohl als Cannabis-Club registriert, gemäß der städtischen Verordnung von Donostia, die Volljährigen den Cannabiskonsum in geschlossenen Räumen erlaubt. 

Das Gericht analysiert nun, ob außer dieser Aktivität das Lokal in illegale Aktivitäten wie den Drogenschmuggel verwickelt ist. Die große Anzahl an Mitgliedern des Clubs Strain Hunters aus Gros könnte der Stein des Anstoßes für diese Untersuchung gewesen sein, die von der Anti-Drogen-Einheit von Gipuzkoa geleitet wird und die herauszufinden versucht, ob die Aktivitäten des Lokals sich auf die Cannabis-Menge für den Eigenverbrauch ihrer Mitglieder beschränkten oder ob doch größere Mengen verkauft wurden, was dann unter ein Verbrechen gegen die öffentliche Gesundheit fallen könnte. Im Augenblick – und als Vorsichtsmaßnahme, bleibt das Lokal auf Anordnung des Gerichts mehrere Wochen lang geschlossen. 

Es ist nicht das erste Mal, dass das Lokal von Strain Hunters unter die Lupe genommen wurde. Bei verschiedenen Gelegenheiten hat sich die baskische Polizei vor dem Club stationiert, um die Mitglieder zu kontrollieren und sicherzugehen, dass die mitgeführte Menge an Cannabis mit der Menge für den Eigenbedarf übereinstimmt. Während der Schließung zeigten einige ihr Missfallen, als sie auf die Straße geworfen wurden, als ob sie Kriminelle wären und das vor Augen der Passanten. 

All das, obwohl am vergangenen 7. April das baskische Betäubungsmittelgesetz in Kraft trat, dass die Existenz der Cannabis-Clubs anerkennt und auch „die Entwicklung und Arbeit, die sie ausführen müssen". Das baskische Parlament verlangt mit diesem Gesetz die Rechtssicherheit der Cannabis-Clubs, da „sie im Baskenland schon seit langer Zeit aktiv sind und eine Arbeit der Autoregulation übernehmen, sodass Marihuana in geordneter und sicherer Form konsumiert werden kann."

Die Schließung des Clubs Strain Hunters ist ein weiterer Keulenschlag der Justiz gegen diese Art von Vereinigungen, die über steigende Repressionen berichten, nach den negativ ausfallenden Urteilen des Obersten Gerichtshofs, die sich vor allem gegen Vereinigungen mit mehr als 300 Mitgliedern und die Eröffnung von neuen Clubs wenden, da der Oberste Gerichtshof versteht, dass unter diesen Umständen eine Straftat gegen die öffentliche Gesundheit besteht, wie im Artikel 368 des Strafgesetzbuchs zu lesen ist, und kein gemeinsamer, nicht strafrechtlich verfolgter Anbau vorliegt.

19/06/2016

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