club social cannabis

Wie man einen Cannabis Social Club gründet, ohne bei dem Versuch draufzugehen

  • Die Cannabis Social Clubs sind Vereine, die sich selbst´mit Cannabis versorgen und es unter den volljährigen Mitgliedern verteilen. Das alles auf privater Ebene, sodass die Risiken von Schwarzmarkthandel oder unkontrolliertem Anbau reduziert werden.
  • Diese Nonprofit-Vereine entstehen vor allem in Ländern, in denen der Marihuana-Konsum legalisiert ist, wie im Fall von Spanien, um die Bedürfnisse der Konsumenten zu decken, die zwar ein Recht auf Konsum haben, aber kein oder nur eingeschränkte Rechte auf Anbau.
  • Im Folgenden stellen wir verschiedene Aspekte vor, die für eine Club-Gründung in Spanien erforderlich sind, damit das Projekt zum Erfolg führt.
club social cannabis

1. Gründung und Registrierung 

Als erster Schritt muss die Gründungsversammlung abgehalten werden, für die mindestens drei Gründungsmitglieder für den Vorstand erforderlich sind: einen Präsidenten, einen Sekretär sowie einen Rechnungsführer. Der zuvor aufgesetzten Satzung muss zugestimmt werden, so wie auch der Gründungsurkunde , die von allen Mitgliedern unterschrieben und ratifiziert werden muss. Darin werden auch Benennung oder Firmenbezeichnung angegeben. Die Mehrheit der Cannabis Social Clubs in Spanien werden nach der Satzung des Pionierclubs Pannagh aufgestellt. Nach Abhaltung der Versammlung werden diese Dokumente beim Register der Autonomen Region (Spanien) vorgelegt, um den Verein amtlich zu bestätigen. Wir empfehlen auch den Beitritt zum Bund der Cannabis-Vereine. Federación de Asociaciones Cannábicas (FAC)), um die Abläufe im Verein zu legitimieren und zur Entwicklung der Vereinsbewegung auf nationaler Ebene beizutragen.

2. Einschreibung der Mitglieder und Konsum-Prognose

Um beizutreten müssen die Mitglieder einen Aufnahmeantrag ausfüllen, sowie den Mitgliedsbeitrag bezahlen und ihren Personalausweis vorlegen, um zu beweisen, dass sie volljährig sind. Außerdem bekennen sie sich zum gewohnheitsmäßigen Cannabis-Konsum, zum Willen, dem Verein anzugehören sowie keine Vorstrafen in Bezug auf Straftaten gegen das öffentliche Gesundheitswesen zu haben. Der wichtigste Teil der Einschreibung ist die Erklärung zum voraussichtlichen Konsum. Darin legt das Mitglied die ungefähre Menge Marihuana fest, die er im Monat verbrauchen wird. Die Summe dieser Verbrauchsprognosen der Mitglieder legitimiert den Verein, seine Mitgliedern mit dieser Menge Marihuana zu versorgen.

Marihuana-Automat eines CSC aus San Sebastian.

3. Anbau

Das Beste, um den Schwarzmarkt zu meiden, ist, dass der Verein das Cannabis selbst anbaut, das seine Mitglieder verbrauchen. In diesem Fall ergibt sich der Anbau aus der Summe der Prognosen zum voraussichtlichen Konsum. Trotzdem verfügen viele Vereine nicht über genügend Mittel, um ihr Marihuana selbst anzubauen, daher greifen sie auf einen gemeinschaftlichen Kauf zurück. Dabei erwirbt der Vorstand, im Namen aller Mitglieder, das Cannabis von einem Dritten.

Der gemeinschaftliche Erwerb ist, wie beim Eigenanbau, die Summe der Angaben zum voraussichtlichen Konsum. Die maximale Konsum-Prognose ist monatlich auf 60 Gramm pro Mitglied beschränkt. Sowohl beim Marihuana aus dem Eigenanbau als auch bei dem vom Schwarzmarkt müssen die Mitglieder mit höchster Transparenz über die Preise von Anbau oder Kauf informiert werden. Außerdem muss der Endpreis des Produkts ordnungsgemäß nachgewiesen und aufgegliedert sein.

Preisnachweis von erworbenem Marihuana aus gemeinschaftlichem Kauf von einem CSC aus Madrid.

4. Funktionsweise

Der Verein darf weder Vertrieb noch Verkaufsförderung von Marihuana-Konsum für nicht dazugehörige Personen betreiben. Außerdem muss er eine demokratische Oranisationsweise gewährleisten, in der zwar die Gewalten delegiert werden, um Entscheidungsprozesse voranzutreiben, doch müssen ebenso die Mechanismen erhalten werden, die den Mitgliedern eine Teilnahme ermöglichen.

Wie in allen Vereinen werden sich einige Mitglieder mehr als andere beteiligen, doch müssen alle Mitglieder über Änderungen und Versammlungen informiert werden. Je nach Wachstum des Vereins müssen Personen angestellt werden, die sich um die erfoderlichen Funktionen des Cubs kümmern, wie Anbau, Verwaltung, Buchführung, Leitung...

Die im Verein angestellten Mitglieder müssen über Arbeitsvertrag, festgelegten Lohn, etc. verfügen. Wie in jeder anderen Firma auch. Diese ist eine der häufigsten Fahrlässigkeiten in Vereinen, die gerade erst anfangen. Oft sind Aufgaben und die daraus entstehenden Entlohnungen der angestellten Mitglieder nicht reguliert. Vorsicht also mit diesen arbeitsrechtlichen Regelungen, denn diese können die ganze vorherige Arbeit vom Aufbau des Cannabis Social Clubs zurückwerfen.

Mit Information von FAC und ENCOD. 

19/03/2014

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