- Die Satdtregierungen von Berlin und Düsseldorf haben jeweils verschiedene Modellprojekte entworfen, um auf regionaler Ebene Cannabis an Erwachsene abzugeben. Die Modellprojekte wurden nur wenige Monate zur Debatte gestellt, bevor die Bundesregierung 2017 den medizinischen Gebrauch der Pflanze entkriminalisiert.
- Trotz dieser Fortschritte stehen die Autoritäten einem freien Konsum und Verkauf noch skeptisch gegenüber. In diesem Post erklären wir dir die aktuelle Situation.
Die Legalisierungs-Welle greift um sich und scheint auch in Deutschland angekommen zu sein: Im Stadtstaat Berlin und der Kommune Düsseldorf wurde die Genehmigung von legalen Abgabestellen beantragt. Beide Städte haben jeweils zwei Modellprojekte zum regulierten Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken an Erwachsene vorgelegt.
In Berlin wurde das Projekt, dass den kontrollierten Verkauf von Marihuana an Volljährige vorsieht, von der SPD, den Grünen und der Linken präsentiert. Aus den Reihen der Grünen zeigt sich Benedikt Lux zuversichtlich, dass dieses Projekt erfolgreicher sein wird als der gescheiterte Versuch im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Das damalige Projekt wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte mit der Begründung gestoppt, dass es mit dem Betäubungsmittelgesetz in Konflikt trete.
Düsseldorf hat wiederum eine eigene Initiative vorgelegt, diese unterscheidet sich zwar von dem Berliner Modell, verfolgt aber dasselbe Ziel: den kontrollierten Verkauf von Marihuana an Erwachsene zu legalisieren. Der Stadtrat hatte sogar ein Gremium von verschieden Experten einberufen, um die Durchführbarkeit des Projekts zu debattieren. Ärzte, Psychologen, Polizisten und Ökonomen berieten, wie man den Vorschlag vor der Bundesregierung rechtfertigen könne, von deren Zustimmung das Projekt letzten Endes abhängt. Das Thema ist im Rheinland von großem Interesse; sogar Vertreter der Stadträte Köln und Münster waren in den Versammlungen anwesend, um bald ähnliche Projekte in den eigenen Städten anzustoßen.
Ein erster Schritt
Der Sprecher des Deutschen Hanf Verbands (DHV) Max Plenert äußert sich positiv über das Projekt: „Es ist ein Versuch, die Diskussion voranzutreiben", versichert er. Dennoch meint er, dass das Modell zu lokal angelegt sei, da der Gesetzesbeschluss auf Bundesebene gefasst werden müsse und das Düsseldorfer Projekt nur eine regionale Einführung anstrebe. „Es wird keinen großen Auswirkungen auf den Drogenmarkt haben, aber wie auch bei anderen drogenpolitischen Projekten ist es eine Chance, Politikern und der Presse zu vermitteln, wie wichtig das Thema ist. Und das könnte wiederum größere Veränderungen mit sich bringen", schlussfolgert Plenert in einem Interview mit der Deutsche Welle.
Während all diese neuen Modelle noch debattiert werden, fehlen nur noch wenige Tage, bis medizinisches Marihuana in Deutschland legal wird. Laut Beschluss der Bundesregierung sind ab 2017 Marihuana und Cannabisextrakte per Rezept erhältlich, allerdings nur für Schwerkranke, denen keine weiteren medizinischen Alternativen zu Verfügung stehen. Von dem Lager der Cannabis-Befürworter wurde die neue Regelung kritisiert, denn man hatte sich einen liberaleren Umgang mit der Pflanze im Allgemeinen erhofft.
In Deutschland ist der Besitz von Cannabis immer noch illegal, obwohl man je nach Bundesland bis zu 15 Gramm Gras für den Eigenbedarf mit sich führen kann, ohne dafür strafrechtlich belangt zu werden.
Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, ist der Gebrauch zu medizinischen Zwecken nach wie vor von der Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte abhängig. Schwerkranke Personen müssen eine Genehmigung zum Gebrauch von medizinischem Marihuana beim BfArM beantragen, viele der Anträge werden allerdings nach langwierigen Überprüfungen des Instituts abgelehnt. Momentan verfügen gerade mal rund 500 Personen über eine solche Genehmigung.
Durch das Inkrafttreten der neuen Gesetzesregelung wird es nun ab 2017 nicht mehr nötig sein, eine Genehmigung beim BfArM zu beantragen. Bald werden es die Ärzte sein, die Cannabis per Rezept an Patienten ausstellen können, bei denen sie dies für angebracht halten. Dies betrifft ausschließlich Menschen, die eine Palliativversorgung benötigen, das heißt, Schwerkranke, denen keine medizinische Alternativen zur Verfügung stehen. Mussten die Patienten die Kosten für den Hanf bislang noch selbst tragen, wird das neue Gesetz 2017 darüber hinaus die Krankenkasse zur Übernahme der durch die Ärzte verschriebenen Cannabis-Behandlungen zwingen.
In Deutschland wurde in keinem der bisher formulierten Vorschläge zur Regulierung von Cannabis die Liberalisierung des Eigenanbaus erwähnt. Dennoch hat es erst kürzlich ein Deutscher geschafft, nach 16 Jahren Rechtsstreit mit den Behörden eine Erlaubnis für den Eigenanbau von medizinischem Cannabis erteilt zu bekommen. Am vergangenen 28. September erhielt er vom BfArM eine
Genehmigung für den Eigenanbau von bis zu 130 Pflanzen pro Jahr. Es scheint, als ob dieser Kampf von jedem Patienten im Alleingang aufgenommen werden muss. Laut Informationen des BfArM wurden insgesamt 130 Anträge für den Eigenanbau gestellt, von denen nur der oben erwähnte genehmigt wurde.
Eine EU-weite Regelung fehlt noch
Da die Europäische Union bisher keine übergreifenden Gesetze zur Regulierung von Cannabis formuliert hat, hängt diese von der Gesetzgebung der jeweiligen Länder ab. In den meisten nördlichen Ländern wird der Cannabiskonsum für den persönlichen und medizinischen Gebrauch von der Justiz nicht scharf verfolgt. Das Paradebeispiel ist Holland: In den Niederlanden ist der Cannabiskonsum zwar nicht legal, dennoch wird der Konsum in den berüchtigten Coffeshops geduldet. Diese seit 1979 bestehende Toleranz-Politik wurde jedoch in den letzten Jahren von konservativen Regierenden immer weiter eingeschränkt.
In Osteuropa ist die Gesetzgebung in Sachen Cannabis dagegen immer noch sehr restriktiv, mit Ausnahme der Tschechischen Republik, wo man mittlerweile pro Person bis zu fünf Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen darf. Auch in Spanien wurde während der Wahlkampagne 2016 die Regulierung von Cannabisanbau und -Vertrieb debattiert, eine Gesetzesänderung wurde allerdings bislang noch nicht erreicht.
Die Befürworter berufen sich auf die Gesetzgebung in den USA
Die Zeit berichtet, dass sich die vorgeschlagenen Modellprojekte an der Gesetzgebung verschiedener US-Bundesstaaten orientieren. In Kalifornien können Bürger ab 21 Jahren kleinere Mengen Cannabis mit sich führen und bis zu sechs Pflanzen im Eigenheim anbauen. In den letzten Jahren haben auch die Staaten Colorado, Washington, Alaska und Oregon für die Liberalisierung gestimmt und in den Staaten Nevada und Massachusetts darf man mittlerweile eine Unze (28 Gramm) Marihuana mit sich führen und bis zu sechs Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen.
All diese Beispiele für die Demokratisierung von Cannabis sind eine Referenz für die Projekte, die aktuell in Deutschland angestoßen wurden. Jetzt bleibt nur noch eine bundesweite Gesetzgebung abzuwarten, sowie eine freizügigere Regulierung in den angrenzenden Ländern, oder besser noch, in der gesamten Europäischen Union.
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