- Das Urteil des Gerichts, das mehrere Mitglieder der Cannabisvereinigung Ebers wegen illegalen Anbaus von Drogen für schuldig befunden hat, wurde von einer Reihe von Kriterien begleitet, die man sich gut merken sollte, um sich mit solchen Organisationen im legalen Rahmen zu bewegen.
- Und obwohl diese Kriterien sehr nützlich sind, sind sie nicht bindend und müssen in jedem konkreten Fall neu analysiert werden.
Während dieser Tage hat das baskische Parlament den endgültigen Text seines Betäubungsmittelgesetzes ausgearbeitet, das in einem seiner Artikel auch die Legalisierung der Cannabis-Clubs behandelt. Die Staatsanwaltschaft des Landes hat bereits angekündigt, dass dieses Gesetz die neuen „Grenzen, die vom Obersten Gerichtshof erstellt wurden" im jüngsten Fall Ebers respektieren muss, obwohl die Zentralregierung diese für verfassungswidrig hält.
Im Zuge dieses Urteils hat das Oberste Gerichtshof einige strenge Richtlinien festgelegt, die den gemeinsamen Konsum in diesen Cannabis-Clubs regeln. Außerdem setzen sie in der Rechtsprechung sogar fest, wie weit diese Vereinigungen laut Strafgesetzbuch gehen dürfen. Es handelt sich hierbei um etwas, was frontal mit den offenen Regelungen zusammenstößt, die das Baskenland mit seinem neuen Betäubungsmittelgesetz verfolgt. Jetzt balancieren die Abgeordneten auf einem dünnen Seil, denn die Aktivitäten dieser Clubs sind nun so gut wie im Strafgesetzbuch festgelegt.
Im vergangenen Juli haben die Richter der Strafkammer des Obersten Gerichtshofes ein von dem Landesgericht von Bizkaia verhängten Freispruch aufgehoben und fünf Mitglieder der Vereinigung Ebers über die Forschung und Nutzer von Hanf in Bilbao verurteilt, weil sie „mit dem Anbau von illegalen Rauschmitteln" die öffentliche Gesundheit gefährdet hatten. Die Entscheidung wurde zum Teil damit begründet, dass es keine klaren Richtlinien gibt, was die Mitglieder dieser Art Clubs tun oder lassen können.
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